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DGF Gesundheitsnews 15-01-09

Erstausstrahlung: 15.01.09
 
Mehr zu diesem Thema:

Spielzeit 2:50 min.
Gesamte Sendung
Bewegung senkt Brustkrebsrisiko
Das Brustkrebsrisiko von Frauen, die nach den Wechseljahren regelmäßig körperlich aktiv sind, ist um etwa ein Drittel niedriger als das der eher Inaktiven. Das ergab eine Untersuchung des Deutschen Krebsforschungszentrums und des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf. Dabei müssen die Frauen nicht unbedingt ins Fitness-Studio. Es reichen auch alltägliche Aktivitäten wie zu Fuß zum Einkaufen gehen, Rad fahren und Gartenarbeit.


Neue Therapie für überaktive Kinder
Durch ein spezielles Training sollen Kinder mit dem Zappelphilipp-Syndrom ADHS künftig lernen, sich besser zu konzentrieren. Die Wirksamkeit eines neuen Neurofeedback-Trainings zusätzlich zur normalen Therapie ist jetzt nachgewiesen worden, so Forscher der Universitätsklinik Erlangen. Während einer zweijährigen Studie hatten sich die Symptome um 25 bis 30 Prozent verringert. Auch Eltern und Lehrer bestätigten die Wirksamkeit des speziellen Trainings gegen ADHS.


Druckmessung in Herzkranzgefäßen
Eine Druckmessung in verengten Herzarterien hilft, diejenigen Engstellen zu finden, die mit einem sogenannten Stent aufgeweitet werden müssen. So werden unnötige Behandlungen vermieden. Das ist das Ergebnis einer internationalen Studie mit 1005 Patienten. Bei der Druckdrahtmessung wird während der Herzkatheteruntersuchung ein dünner, flexibler Draht in das Herzkranzgefäß eingeführt. Dann wird gemessen, wie stark die Gefäßverengung die Durchblutung mindert.


Bewertung für Impfstoffe gefordert
Das Bundesgesundheitsministerium soll klären, ob es eine Kosten-Nutzen-Bewertung nicht nur für Arzneimittel, sondern auch für Impfstoffe geben soll. Hintergrund für diesen Vorstoß ist der Streit um die Impfung gegen Viren, die bei Frauen Gebärmutterhalskrebs auslösen. Die Ständige Impfkommission bewertet die Impfung positiv und empfiehlt sie für Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren. Andere Wissenschaftler kritisieren diese Empfehlung.


Keine Empfehlung für Apotheken
Ärzte dürfen keine Werbung für eine Versandapotheke machen. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg hatte gegen eine entsprechende Vereinbarung zwischen Ärzten und der Versandapotheke "Zur Rose" geklagt. Nach der Berufsordnung dürfen Ärzte ihre Patienten nicht ohne hinreichenden Grund an bestimmte Apotheken, Geschäfte oder Anbieter von gesundheitlichen Leistungen verweisen.

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